Drosselung bei VDSL Tarifen muss deutlicher gekennzeichnet werden

Nach einem Urteil des LG Bonn vom 19. September wird die Telekom verpflichtet die Drosselung bei den Call & Surf Comfort VDSL Tarifen deutlicher hervorzuheben.

Aktuell – am 25.10.2011 – steht es im Kleingedruckten unter dem Tarif.

Sind solche Drosselungen noch zeitgemäß?

Update: laut Telekom steht dieser Passus nur da – technisch wird wohl nicht gedrosselt … aber man könnte, wenn man wollte.

Autor: Christian Hans

Familienvater, Ehemann, Business Systems & VMware Specialist, Blogger, eMobility, Photovoltaik, ...

7 Gedanken zu „Drosselung bei VDSL Tarifen muss deutlicher gekennzeichnet werden“

  1. In Festnetztarifen finde ich so eine Drosselung mehr als inakzeptabel. Auf der anderen Seite kann ich gut verstehen, dass die Telekom keine „Dauersauger“ in diesen Tarifen haben möchte. Doch dann verfehlt man mehr oder weniger die Zeilgruppe, schließlich wollen genau diese Leute so einen Tarif.
    Andererseits können diese Leute auch direkt Entertain buchen, da gibts Prinzip bedingt keine Drosselung.
    In UMTS Netzen hingegen finde ich die Drosselung absoluten scheiß. Schließlich vertreiben manche Provider diese Art an Internet als Festnetzersatz. Doch wie schnell hat man die 1,2 oder wie auch immer wieviele GB im einstelligen Bereich doch voll wenn man Videos etc. im Netz schaut?

    Wahrscheinlich auch in Anbetracht der Diskussion um die Netzneutralität wird es über lang oder kurz bei immer schneller werdenen Leitungen bald nur noch Drosselungen ab bestimmten Volumia geben. Echte Flatrates werden meiner Meinung nach bald austrerben. Ob berechtigt oder nicht ist eine andere Frage.

  2. Die Auswirkungen des Urteils sind doch aber eher als gering zu werten. Ok für diesen einen Tarif muss nun deutlicher die Drosselung hervorgehoben werden. Aber ansonsten lese ich daraus das eine Drosselung in Verbindung mit dem Begriff „Flatrate“ ok ist. Von daher ist hier die extreme Form der Verarschung nur durch eine sanftere Form ersetzt worden.

  3. Solange es so etwas wie Netzneutralität gibt werden solche Flatrates eine Mischkalkulation sein, die aufgehen muss. Speedcaps/Drosselungen sichern die Netzbetreiber ab.

    Erst wenn Sachen wie Torrent etc pp gezielt geblockt/gedrosselt werden, wird die Kalkulation für die Netzbetreiber einfacher …

  4. Die Frage ist ja, wo ist die Grenze zwischen „Gut“ und „Böse“.
    Unter einer Flatrate sollte in jedem Fall das private Filesharing Akzeptanz finden… Dateiaustausch unter Freunden.. den ein oder anderen Film (natürlich nur selbstgedrehte) hin und her schieben, sollte drin sein.
    Betreibe ich dagegen eine ausgedehntes Filesharing mit eigenem Server und einem Traffic, der nach einer wassergekühlten Glasfaserleitung schreit ;-), dann kann ich auch verstehen, dass die Provider sagen „bis hier und nicht weiter“…
    Aber eben genau diese Grenze sollte bei Vertragsabschluss auf den Tisch gelegt werden, mit einer klaren Ansage, dass es sich eben NICHT um eine echte Flatrate handelt! Das steht dann nämich in keinem Verhältnis mehr.
    In keinem Verhältnis steht jedoch auch die aktuelle Grenze, bei der die Betreiber eigenwillig den Hahn zu drehen…

  5. [Betreibe ich dagegen eine ausgedehntes Filesharing mit eigenem Server und einem Traffic, der nach einer wassergekühlten Glasfaserleitung schreit 😉 , dann kann ich auch verstehen, dass die Provider sagen “bis hier und nicht weiter”…]

    Dann sollen sie halt ihre Preise so anpassen das auch sowas möglich ist so lange der Speed passt und keine Drosselung stattfindet.
    Aber genau das macht ja kein Provider sondern immer nur billig, billig und noch billiger die Leistungen werden immer geringer, weil die Kunden eben nicht hinschauen oder es ihnen egal ist. Aber ein VDSL Anschluss mit Drosselung ist im Prinzip ein Auto das nach 300 km/H fährt nach 100km aber nur noch 50 km/H.

    1. Bei dem Auto spielen mehrer Faktoren eine Rolle. Kosten für Benzin, das Straßennetz ist ein öffentliches und wird durch die KFZ Steuern und Steuern auf den Kraftstoff finanziert – hier zahlt man im Prinzip schon nutzungsabhängig. Auf der Autobahn gibt es ferne schon Quality-of-Service: die Fileshare (LKW) dürfen nur 80 fahren und teilweise nicht überholen. Nicht alles was hinkt ist ein Beispiel. 😉

  6. @Christian Hans,

    dein Beispiel ist schon korrekt, zwar gibts bei LKWs keine „Angebot“ damit sie schneller fahren dürfen, bei Providern aber auch nicht.
    Wenn ich viel ziehen möchte mit entsprechendem Speed dann möchte ich ja auch dafür zahlen, statt im Speed ab gewissem Volumen runtergestuft zu werden, nur gibts bei den Providern so Angebote eben nicht.
    Geschweigeden einen ordentlichen Ausbau der Leitungen, die die schnell haben bekommen immer noch schneller und alle anderen gucken in die Röhre.

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