Die Bundesnetzagentur hat die Kooperation beim Glasfaserausbau und Zugang zwischen der Telekom und NetCologne untersagt.
Basis für die gegenseitige Netznutzung war das so genannte Kontingentmodell. Die Telekom hätte sich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Glasfaseranschlüsse von NetCologne zu buchen. NetCologne hätte im Gegenzug ein bestimmtes Kontingent an VDSL-Anschlüssen der Telekom gemietet. Das hat die Bundesnetzagentur nun untersagt.
So die Telekom in ihrem Statement. Ob eine Abänderung der Kooperationsvereinbarungen die Bundesnetzagentur besänftigt und den Deal für beide Partner noch interessant macht wird man hoffentlich bald klären können. Solche Kooperationen mit lokalen Carrieren sind auch beim weiteren Glasfaserausbau (FTTH) wichtige Bausteine um einen Ausbau profitabel gestalten zu können. In anderen Regionen kooperiert die Telekom mit Energieversorgern und mit Wohnungbaugesellschaften.
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